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Goldwäscher Müll an der grossen Fontanne

Ein paar Hinweise

Goldwaschen ist auf dem Kantonsgebiet von Luzern und Bern erlaubt. Natürlich nur mit Schaufel, Pfanne und Schleuse. Schwere Geräte sowie Motoren sind strengstens verboten. Grundsätzlich ist es in der Schweiz nicht möglich ein Bachabschnitt oder eine Stelle für sich zu beanspruchen, zu mieten oder zu kaufen. Anständige Goldwäscher respektieren aber die Waschplätze von anderen, und suchen sich eine eigene Stelle. Bitte nur auf gesetzlich erlaubten Flächen parkieren, keine privaten Grundstücke betreten und bitte die Heuwiesen berücksichtigen (Niemand hat gern wenn man Ihm auf dem Teller herumspaziert). Selbstverständlich entsorgen wir unseren Müll richtig. Damit wir auch in Zukunft noch viele schöne Stunden im Napf verbringen können.

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